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Das BSD-Lizenzproblem


Siehe unseren Lizenzratgeber für allgemeine Empfehlungen über die Wahl einer Lizenz für das eigene Werk.


Die beiden wichtigsten Kategorien freier Softwarelizenzen sind Lizenzen mit Copyleft und ohne Copyleft. Lizenzen mit Copyleft ‑ wie die GNU GPL ‑ bestehen darauf, dass modifizierte Programmversionen auch Freie Software sein müssen. Lizenzen ohne Copyleft bestehen nicht darauf. Copyleft wird empfohlen, weil es die Freiheit aller Benutzer schützt, jedoch kann Software ohne Copyleft noch immer Freie Software und für die Freie-Software-Gemeinschaft nützlich sein.

Es gibt viele Varianten von laxen freien Softwarelizenzen ohne Copyleft, wie der Expat-, FreeBSD-, X10-, X11- und die beiden BSD-Lizenzen. Die meisten sind bis auf die Formulierung äquivalent, aber die bis 1999 verwendete BSD-Lizenz hatte ein besonderes Problem: die unausstehliche BSD-Werbeklausel. Sie besagte, dass jegliche Werbung, die die Software erwähnte, einen bestimmten Satz enthalten muss:

3. All advertising materials mentioning features or use of this software
   must display the following acknowledgement:
     “This product includes software developed by the University of
     California, Berkeley and its contributors.”

     (auf Deutsch)
3. Alle Werbematerialien, die Eigenschaften oder Nutzung dieser Software
   erwähnen, müssen folgenden Hinweis enthalten:
     „Dieses Produkt enthält von der Universität von Kalifornien, Berkeley,
     und Beitragsleistenden entwickelte Software.“

Die unausstehliche BSD-Werbeklausel wurde anfangs nur in der Berkeley-Software-Distribution verwendet. Das verursachte kein besonderes Problem, denn einer Werbung einen Satz beizufügen, ist keine große praktische Schwierigkeit.

Wenn andere Entwickler die BSD-artigen Lizenzen mit der BSD-Werbeklausel wortwörtlich kopiert hätten ‑ einschließlich des Satzes, der sich auf die Universität von Kalifornien bezieht ‑ dann hätten sie das Problem nicht noch größer gemacht.

Aber, wie zu erwarten, haben andere Entwickler die Klausel nicht wortwörtlich kopiert. Sie änderten Universität von Kalifornien mit ihrem eigenen Namen oder dem ihrer Institution ab. Das Ergebnis ist eine Unmenge an Lizenzen, die eine Fülle von unterschiedlichen Sätzen erfordern.

Wenn viele solcher Programme in einem Betriebssystem zusammen eingesetzt werden, ist das Ergebnis ein ernstes Problem. Stellen Sie sich vor, ein Softwaresystem benötigt 75 verschiedene Sätze, jeweils mit Nennung eines anderen Autors oder einer Gruppe von Autoren. Um das zu bewerben, würden Sie eine ganzseitige Werbeanzeige benötigen.

Das mag hochgerechnet ad absurdum erscheinen, aber eine Tatsache. In einer 1997er Version von NetBSD zählte ich 75 dieser Sätze (glücklicherweise hat NetBSD beschlossen, jene davon abzuhalten, sie hinzuzufügen, und diejenigen zu entfernen, die entfernt werden konnten).

Um dieses Problem anzugehen, sprach ich in meiner Freizeit mit Entwicklern, die BSD-artige Lizenzen verwendeten, und bat, ob sie die Werbeklausel entfernen würden. Um 1996 sprach ich mit Entwicklern von FreeBSD darüber; und sie beschlossen, die Werbeklausel aus ihrem gesamten eigenen Quellcode zu entfernen. Im Mai 1998 entfernten die Entwickler von Flick an der Universität von Utah diese Klausel.

Dean Hal Varian von der Universität von Kalifornien nahm sich der Sache an und setzte sich dafür bei der Verwaltung ein. Im Juni 1999, nach zwei Jahren der Diskussionen, wurde diese Klausel aus der BSD-Lizenz entfernt.

So gibt es jetzt eine neue BSD-Lizenz, die die Werbeklausel nicht mehr enthält. Leider wird nicht das Vermächtnis der Werbeklausel entfernt: ähnliche Klauseln sind noch immer in Lizenzen vieler Pakete vorhanden, die nicht Teil von BSD sind. Die Änderung der BSD-Lizenz hat keinen Einfluss auf andere Pakete, die die alte BSD-Lizenz imitierten; nur deren Entwickler können das ändern.

Aber, wenn sie Berkeleys Weisung vorher folgten, überzeugt Berkeleys Richtlinienänderung vielleicht einige zu einer Änderung. Fragen lohnt sich.

Wenn Sie also ein bevorzugtes Paket kennen, das noch die BSD-Lizenz mit Werbeklausel verwendet, bitten Sie deren Betreuer, sich diese Webseite anzusehen und eine Änderung in Betracht zu ziehen.

Und, wenn Sie ein Programm als Freie Software ohne Copyleft freigeben möchten, verwenden Sie bitte nicht die Werbeklausel. Statt also die BSD-Lizenz aus einigen bereits freigegebenen Paketen zu kopieren ‑ die möglicherweise noch die alte Lizenzversion enthalten ‑ verwenden Sie bitte eine der anderen freizügigen Lizenzen wie Expat oder FreeBSD.

Sie können auch helfen, das Bewusstsein für das Problem zu verbreiten, indem nicht der Begriff BSD-artig [oder BSD-Stil, A.d.Ü.] genutzt und nicht die BSD-Lizenz gesagt wird, da das impliziert, es würde nur eine geben. Sie sehen, wenn sich Personen auf alle freien Softwarelizenzen ohne Copyleft als BSD-artige Lizenzen beziehen, könnten neue Freie-Software-EntwicklerInnen, die eine freie Softwarelizenz ohne Copyleft verwenden möchten, es für selbstverständlich halten, dass der Ort, wo man sie findet, bei BSD ist. Man könnte die Lizenz mit der Werbeklausel zufällig unabsichtlich kopieren.

Wenn Sie ein konkretes Beispiel für eine Lizenz ohne Copyleft nennen möchten und keinen besonderen Vorzug haben, wählen Sie bitte ein Beispiel, das nicht besonders problematisch ist. Wenn Sie beispielsweise über X11-artige Lizenzen sprechen, ermutigen Sie dazu, die Lizenz von X11 zu kopieren, die die Werbeklausel sicher vermeidet, statt durch die zufällige Auswahl von einer der BSD-Lizenzen ein Risiko einzugehen.

Oder Sie könnten die Lizenz ohne Copyleft erwähnen, die gegenüber den anderen Lizenzen ohne Copyleft empfohlen wird: die Apache 2.0-Lizenz, die eine Klausel enthält, um Verrat durch Patente zu verhindern.

Wenn Sie sich ausdrücklich auf eine der BSD-Lizenzen beziehen möchten, geben Sie bitte immer an, auf welche: die originale 4-Klausel-BSD- oder die modifizierte 3-Klausel-BSD-Lizenz.


Später wurde eine dritte BSD-Lizenzvariante mit nur den ersten 2 der originalen 4-Klausel-BSD-Lizenz eingeführt. Wir nennen sie 2-Klausel-BSD- oder FreeBSD-Lizenz bzw. vereinfachte BSD-Lizenz. Sie ist eine nicht strenge, freie Lizenz ohne Copyleft, die mit der GNU GPL vereinbar ist, ähnlich wie die modifizierte 3-Klausel-BSD-Lizenz.